Die Bremsscheibe muss bei einer §57 Überprüfung in einwandfreiem Zustand sein, ist sie zu dünn oder korrodiert, behebt lediglich ein Neuteil das Problem.
- Außendurchmesser: 260 mm
- Innendurchmesser: 90 mm
- Lochkreis: 101 mm
- Anzahl der Befestigungslöcher: 6
- Befestigungsloch: 6,7 mm
- Senkung: keine
- Stärke: 4 mm